Baumpflege unter Berücksichtigung des Artenschutzes

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ISBN: 978-3-87617-166-1Bibl.-Angaben: 84 Seiten; 37 Fotos; Softcover Art.-Nr.: 1166 Kategorie:

Rechtssicheres Handeln beim Artenschutz in der Baumpflege

Bäume haben sich im Laufe der Evolution zu einem wertvollen Bestandteil der Natur, zu einem eigenen Biotop, entwickelt. Davon profitieren nicht nur die Menschen, sondern auch unzählige Pflanzen- und Tierarten.

In der Baumpflege wird u.a. in Lebensräumen gearbeitet, die Tierarten und deren geschützte Lebensräume gefährden können. Bei Eingriffen in den Schutzbereich drohen Bußgelder bis hin zu Freiheitsstrafen. Um die Möglichkeiten eines rechtssicheren Handelns in der Baumpflege auszuschöpfen, sollten Baumpfleger, Baumkontrolleure aber auch der berufsmäßig befasste öffentliche Baumeigentümer die gesetzlichen Grenzen und Vorgaben kennen.

„Baumpflege unter Berücksichtigung des Artenschutzes“ zeigt Verfahrensweisen in der Baumpflege auf, wie der Artenschutz effektiv in Arbeitsabläufe eingebunden werden kann. Baumpflege, die mit rechtssicherem Umgang zum Biotop- und Artenschutz beiträgt.

Das Werk richtet sich vorrangig an jene, die aktiv mit Bäumen arbeiten oder im Arbeitsprozess mit eingebunden sind. Gemeint sind Auftraggeber, Baumkontrolleure, Gutachter und Geschäftsführer, die regelmäßig mit der Baumpflege zu tun haben. Darunter fallen auch Behörden, welche diese Arbeiten zu genehmigen oder zu überwachen haben.

 

Aus dem Inhalt

  1. Gesetzliche Grundlagen
  • Was ist der Unterschied zwischen dem allgemeinen Artenschutz und dem besonderen, bzw. strengen Artenschutz?
  1. Warum sollte ich die Vorschriften beachten?
  • Drohende Konsequenzen bei Missachtung der artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz
  • Leichtfertigkeit und gebotene Sorgfalt in der Baumpflege
  • Wer trägt welche Verantwortung?
  1. Grenzen des Artenschutzes in der Baumpflege
  • Allgemeiner Artenschutz
  • Besonderer Artenschutz (Säugetiere, Fledermäuse, Eichhörnchen, Bilche, Vögel, Käfer, Hautfügler, Schmetterlinge, Flechten)
  1. Vorschlag zur Einbindung des Artenschutzes im Verfahrensablauf der Baumpflege
  • Einfache Regeln
  • Wer sollte was erkennen
Ingo Lembcke
  • seit 2005 nebenberuflich als Baum- und Artenschutzgutachter aktiv
  • seit 2015 im Vorstand des Gehölzsachverständigenverbandes Brandenburg-Berlin e.V.
  • seit 2016 Dozent an verschiedenen Bildungseinrichtungen u.a. zu den Themen „Artenschutz in der Baumpflege“
  • seit 2021 Durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für die Sachgebiete:
    • 2.4.6. „Baumchirurgie und Baumpflege“
    • 2.2.10 „Bewertung/Beurteilung von wirtschaftlichen Beschränkungen (durch Naturschutz) – speziell Baum-                    und Artenschutz“.