Gütebestimmungen für Stauden
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Hintergrund und Inhalt des Regelwerks:
Die Gütebestimmungen für Stauden werden seit 1988 durch die FLL herausgegeben. Gemäß DIN 18916 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten“ müssen Stauden diesen FLL-Gütebestimmungen entsprechen. Sie definieren eine einwandfreie Qualität, die dem Verwender bei fachgerechter Pflanzung und Pflege die art- bzw. sortenspezifische Entwicklung sichert. Darüber hinaus legen sie die Anforderungen an die Kennzeichnung und Verpackung fest. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
Die Überarbeitung der letzten Ausgabe von 2004 wurde insbesondere erforderlich, da sich die gängige Praxis in der Handhabung der Topfgröße geändert hat. Wurden in der Vergangenheit häufig kleinere Topfgrößen verwandt, tendiert der Markt heute hin zu größeren Containern.
Die Gütebestimmungen enthalten Aussagen zu:
Allgemeine Bestimmungen (Herkunft, Artenschutz, Sortenechtheit, Gesundheit und Marktreife, Kulturgefäße, Jungpflanzen, Freilandpflanzen, Kennzeichnung, Verpackung, Töpfe und Container)
Spezielle Gütebestimmungen (Breit wachsende Polsterstauden, Schwach wachsende Kleinstauden, Niedrige, nicht polsterbildende Stauden, Niedrige bis halbhohe Stauden, Halbhohe bis hohe Solitär-/Leitstauden, Halbhohe bis hohe Stauden mit besonderer Wurzelbildung, Niedrige bis halbhohe Gräser, Halbhohe bis hohe Gräser, hohe, ornamentale Gräser, Niedrige bis halbhohe Farne, Halbhohe bis hohe Farne, See- und Teichrosen für Pflanztiefen bis 40 cm, See- und Teichrosen für Pflanztiefen ab 40 cm, Schwimm- und Unterwasserpflanzen, Niedrige bis halbhohe Sumpf- und Wasserpflanzen, Halbhohe bis hohe Sumpf- und Wasserpflanzen, Reposi-tionspflanzen, Pflanzen und Pflanzenteile zur extensiven Dachbegrünung)