TL-Baumschulpflanzen 2020
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Hintergrund und Inhalt des Regelwerks:
Die „TL-Baumschulpflanzen – Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen)“, Ausgabe 2020 folgen den „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“, Ausgabe 2004.
Sie definieren für die Vertragsparteien eine einwandfreie Qualität von Pflanzen aus Anzuchtbeständen und entsprechen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den Erfahrungen der Praxis, sodass sie als „anerkannte Regeln der Technik“ im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) angesehen werden können.
In Bauverträgen, deren Grundlage die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sind, werden sie durch die Nennung in Abschnitt 2.2 ATV DIN 18320 Vertragsbestandteil. Außerdem sind die Gütebestimmungen über den Abschnitt 4.1 in DIN 18916 verbindlich für Pflanzen aus Anzuchtbetrieben anzuwenden. Die TL-Baumschulpflanzen werden damit Teil einer vertraglichen „Rückfallebene“, einzelvertragliche Regelungen haben Vorrang.
Die TL-Baumschulpflanzen setzen den Rahmen der Qualitätsanforderungen. Welche Arten und Sorten mit welchen Qualitätsanforderungen kombiniert mit den Sortierungen in den Handel kommen, wird im Baumschul-Katalog-Stamm (BKS) festgelegt. Dieser kann bezogen werden bei der BSG – Bund Deutscher Baumschulen – Servicegesellschaft mbH.
Da die TL-Baumschulpflanzen weitreichende Regelungen enthalten, welche Auswirkungen auf die Kulturverfahren haben, ist für die Einführung eine Übergangsfrist vorgesehen: Die Ausgabe 2020 der „TL-Baumschulpflanzen – Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen)“ ersetzen die „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“, Ausgabe 2004 ab dem Liefertermin 01. Juli 2021. Sollen sie vorher gelten, muss dies ausdrücklich vereinbart werden.