ZTV-Baumpflege 2017
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Hintergrund und Inhalt des Regelwerks:
Die vorliegende Ausgabe ersetzt die Ausgabe 2006. Sie entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den Erfahrungen der Praxis, so dass sie als „anerkannte Regeln der Technik“ im Sinne der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) angesehen werden kann.
Die nun vorliegende ZTV-Baumpflege wurde inhaltlich stark überarbeitet. Neu aufgenommen bzw. detaillierter geregelt wurden z. B. die Jungbaumpflege, der Form sowie der Kopfbaumschnitt, Sofortmaßnahmen an geschädigten Baumkronen nach unvorhersehbaren Ereignissen (wie z. B. nach dem Sturmtief Ela 2014 in Nordrhein-Westfalen), aber auch der Abbau von Baumverankerungen und Stammschutzmaterialien an Jungbäumen. Als eigenständige Leistungen sind die Kronenauslichtung, der Kronenregenerationsschnitt sowie der Kronensicherungsschnitt nicht mehr der Bestandteil der ZTV-Baumpflege. Weiterhin ist die Kronenverankerung nicht mehr in der ZTV-Baumpflege enthalten.