
ZTV-Pflanzarbeiten
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Pflanzarbeiten
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Die ZTV-Pflanzarbeiten sollen sowohl bei Pflanzarbeiten im öffentlichen Bereich mit Vereinbarung der VOB als Vertragsgrundlage als auch im privaten Bereich bei alleiniger Geltung des BGB Verwendung finden. Die Landschaftsbau-Fachnormen ATV DIN 18915 bis 18319 sowie landschaftsgärtnerische Bauweisen und Praktiken werden ergänzt und weiter ausgeführt.
Die vorliegenden ZTV dienen dem Anwender als Hilfe für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen. Daneben werden Vorgaben zu einschlägigen Lieferbestimmungen und Fachnormen für Stoffe und Bauteile, beispielsweise zu strukturierten Kultivierungssystemen, Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung und Mulchstoffen, präzisiert und ergänzt.
Der Abschnitt zur Ausführung enthält insbesondere Vorgaben zu Sommerpflanzungen, dem eigentlichen Pflanzvorgang und Anforderungen an den Pflanzschnitt. Weiterhin wird festgelegt, dass bei nicht vereinbarten Leistungen zur Fertigstellungspflege der Anwuchserfolg durch den Auftraggeber herbeizuführen ist. Mit Festlegungen zur Abnahme wird ausdrücklichen Bedürfnissen der Praxis zu konkreten Regelungen in diesem Bereich entsprochen.
Mit der ZTV-Pflanzarbeiten werden dem Anwender zusätzliche Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung gegeben. Das Regelwerk liefert konkrete fachtechnische Regelungen und unterstützt bei der Anpassung des Bauvertrags an die jeweilige Situation.